Kurzbeschreibung

Gesundheitsökonomie einer Packungsgrößenbeschränkung

Am 26. Juni 2012 hat sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln berät, mit einer möglichen Begrenzung der Packungsgrößen für vier Schmerzmittel – Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen und Naproxen – befasst.

Seine Empfehlung lautete, die verschreibungsfrei erhältlichen Packungen für Arzneimittel mit den genannten Wirkstoffen zur Behandlung von Schmerzen bzw. Fieber jeweils so zu begrenzen, dass die Anwendungsdauer pro Packung auf höchstens vier Tage begrenzt ist.

Hintergrund der Befassung ist die seit Jahren andauernde Diskussion in den Bundesbehörden, den Fachkreisen und der Öffentlichkeit über die Packungsgröße von Schmerzmitteln in der Selbstmedikation. Hauptargument der Befürworter einer Begrenzung von Packungsgrößen ist das damit erhoffte Signal an Patientinnen und Patienten, dass die Anwendung von Schmerzmitteln nicht ohne Risiko ist. In diesem Zusammenhang wird angeführt, dass die sich aus einer längeren Anwendungsdauer von Analgetika ergebenden Risiken und Gefährdungen in der Öffentlichkeit kaum bekannt seien.

Die betreffenden Arzneimittel würden vielmehr aufgrund der bestehenden Verschreibungsfreiheit als grundsätzlich risikoarm bewertet. Mit einer Begrenzung der Packungsgrößen soll der verantwortliche Umgang mit diesen Präparaten in der Selbstmedikation gestärkt werden und so letztlich einem chronischen Schmerzmittelgebrauch bei häufigen, sich wiederholenden Schmerzepisoden entgegengetreten werden.

Darüber hinaus wird von den Befürwortern angeführt, dass bei der Erteilung europäischer Zulassungen von Analgetika allgemein die Anwendungsdauer auf drei Tage für Fieber bzw. vier Tage zur Behandlung von Schmerzen begrenzt werde. Diese Regelung trage den bekannten Risiken dieser Wirkstoffe Rechnung. Ferner argumentieren die Befürworter, dass durch die medikamentöse Unterdrückung des Symptoms Schmerz das allgemeine Risiko einer verzögerten Diagnose und Therapie ernsthafter Erkrankungen vergrößert wird.

Projektinformationen

Autor

Prof. Dr. Uwe May
Cosima Bauer, M.A.
Prof. Dr. Jürgen Wasem

Erschienen

Mai 2014

IBES Diskussionsbeitrag

Nr. 203

Hier herunterladen
bild-ibes-gesundheit