Marktabgrenzung und volkswirtschaftlicher Stellenwert von Naturheilmitteln in Deutschland
Die Anwendung von Naturheilmitteln (NHM) ist medizinhistorisch betrachtet die Urform jeglichen Versuchs des Menschen, sein gesundheitliches Wohlbefinden zu verbessern bzw. Erkrankungen zu lindern oder zu heilen.
Viele dieser ursprünglichen NHM haben bis heute ihre therapeutische Berechtigung behalten oder sogar ausgebaut. Dabei sind neben die hierzulande traditionell gebräuchlichen Mittel im Zuge der Globalisierung auch zunehmend NHM getreten, die ihren Ursprung in anderen Kulturkreisen haben. Gerade im deutschsprachigen Raum sind der Zuspruch und das Vertrauen der Bevölkerung in NHM besonders groß. Dies spiegelt sich in einer Bekanntheit und breiten Verwendung vieler NHM in der Bevölkerung wider.
Damit einhergehend finden viele NHM fachkundige Akzeptanz und somit Eingang in die Therapie durch Angehörige der Heilberufe. Die Beliebtheit von NHM in der Bevölkerung und deren positive Bewertung durch Fachleute haben wiederum Resonanz in Politik und Gesetzgebung gefunden, indem bestimmte Formen von NHM, namentlich z.B. Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (beispielsweise Homöopathika und Phytopharmaka) einen besonderen Stellenwert genießen.
Verschiedene repräsentative Umfragen in der Bevölkerung und in den Fachkreisen dokumentieren, dass dieser Zuspruch und die Akzeptanz der NHM im Verlauf der zurückliegenden Jahrzehnte deutlich zugelegt haben und bis heute weiter steigen. Vor dem Hintergrund der skizzierten Bedeutung ist bemerkenswert, dass es bis heute weder eine herrschende Lehrmeinung noch eine einheitliche Sichtweise oder gar eine Legaldefinition zum Begriff der NHM gibt.
Unstrittig ist, dass NHM innerhalb verschiedener z.T. gesetzlich definierter Kategorien von Produkten vorkommen. Hierzu gehören Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel und Diätetika. Die von Experten vorgenommene Segmentierung des Markts in solche Produktkategorien oder die weitergehende Differenzierung etwa im Arzneimittelbereich, nach dem Rechtsstatus in z.B. freiverkäufliche vs. apothekenpflichtige, rezeptpflichtige vs. rezeptfreie Präparate oder in (GKV-)erstattungsfähige vs. Selbstzahler-Präparate, entspricht dabei nicht der Sichtweise der Verbraucher. Gleiches gilt für das Festmachen des NHM-Angebots an bestimmten Vertriebskanälen.
Aus dieser Feststellung ergibt sich ein erstes Anliegen der vorliegenden Untersuchung, das darin besteht, mehr über den Blick des Verbrauchers auf NHM zu erfahren. Dies beinhaltet in erster Linie die aus Kundensicht relevante Abgrenzung des Markts der NHM sowohl in qualitativer wie quantitativer Hinsicht.